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InVision AG: Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot

24. Januar 2024 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision AG veröffentlicht. Sie sind gemeinsam der Auffassung, dass die Angebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen ist und das von der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting im Interesse der Gesellschaft liegt.

Aus der Bekanntmachung der Geselllschaft vom 24.01.2024:

Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG (ISIN: DE0005859698) haben heute gemäß § 27 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision AG, die nicht bereits direkt von der Acme 42 GmbH gehalten werden, im Internet unter www.ivx.com/investors veröffentlicht.

Empfehlung der Angebotsannahme

Vorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam der Auffassung, dass die Angebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen ist und das von der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting im Interesse der Gesellschaft liegt. Das Angebot gibt nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären, die ihre InVision-Aktien aufgrund der durch das anstehende Delisting reduzierten Verkehrsfähigkeit (Fungibilität) veräußern möchten, eine angemessene Möglichkeit, ihre InVision-Aktien zu einem fairen Marktpreis zu veräußern. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der InVision AG, das Angebot anzunehmen.

Die Annahmeempfehlung basiert auf der jeweils eigenständigen und unabhängig voneinander vorgenommenen Prüfung der Angebotsunterlage durch Vorstand und Aufsichtsrat.

Handel mit InVision-Aktien bald nur noch stark eingeschränkt möglich

Die InVision AG wird vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots den Widerruf der Zulassung sämtlicher InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse  beantragen. Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und auf Xetra nicht mehr möglich sein. Auch der Handel im Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, München, Stuttgart und bei Tradegate Exchange wird voraussichtlich eingestellt. Dadurch wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch stark eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann.

Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang

Für die InVision AG entfallen nach erfolgtem Delisting zahlreiche Transparenzpflichten. Die Gesellschaft wird von größenabhängigen Erleichterungen umfänglich Gebrauch machen und die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Als nicht-börsennotierte Gesellschaft wird InVision folglich in Zukunft keinen Konzernabschluss mehr nach IFRS-Vorgaben, sondern nur noch verkürzte Einzelabschlüsse mit einer Frist von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlichen. Die Einzelabschlüsse werden darüber hinaus zukünftig auch nicht mehr das operative Geschäft der InVision AG beinhalten, da dieses künftig in getrennten Tochterunternehmen geführt wird.

Delisting ist im Interesse des Unternehmens

In ihrer Stellungnahme erläutern Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie die von der Acme 42 GmbH in Erwägung gezogenen Vorteile des Delistings unterstützen. Mit erfolgtem Delisting wird die strategische und unternehmerische Flexibilität der Gesellschaft gefördert und bei strategischen Entscheidungen kann unabhängig von den Erwartungen und Stimmungsschwankungen auf dem Kapitalmarkt ein längerfristiger Ansatz verfolgt werden.   Darüber hinaus werden durch den Entfall zahlreicher Transparenzpflichten sensible Informationen stärker vor einer Kenntnisnahme durch Wettbewerber geschützt. Durch die Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung und durch Kosteneinsparungen, wie etwa durch den Wegfall von fortlaufenden Aufwendungen für die Notierung von Wertpapieren, die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, die Rechtsberatung durch Kapitalmarktspezialisten, oder die Durchführung von Hauptversammlungen, kann InVision die freigesetzten Ressourcen anderweitig zur Wertsteigerung der Gesellschaft einsetzen. Vorstand und Aufsichtsrat teilen ebenfalls die Auffassung, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund der Beteiligungsstruktur an der Gesellschaft und wegen der Verfügbarkeit alternativer Finanzierungsquellen auf absehbare Zeit nicht auf den Zugang zum Kapitalmarkt angewiesen ist. (…)

Zielgeselllschaft:
InVision AG
(ISIN: DE0005859698 / WKN: 585969)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: InVision AG

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