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New Work SE: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

8. August 2025 by SV Redaktion Kommentar verfassen

Die ordentliche Hauptversammlung der New Work SE vom 23. Juni 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der New Work SE auf die Burda Digital SE gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 105,65 Euro je auf den Namen lautender Stückaktie der New Work SE festgelegt.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 08.08.2025:

Die ordentliche Hauptversammlung der New Work SE, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148078 („Gesellschaft“), vom 23. Juni 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Burda Digital SE, München, als Hauptaktionärin („Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 5. August 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin übergegangen. Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 105,65 je auf den Namen lautender Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich ausgewähltem und bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 5. August 2025 in das Handelsregister der New Work SE ist ebenfalls am 5. August 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. (…)


Zielgesellschaft:
New Work SE: (ISIN: DE000NWRK013 / WKN: NWRK01)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: New Work SE

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