Die Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE hat am 17. Oktober 2025 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die MAQUET Medical Systems AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 20,67 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 19. November 2025 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft vom 19.11.2025:
Die Hauptversammlung vom 17.10.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die MAQUET Medical Systems AG mit dem Sitz in Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 719044), gegen Barabfindung beschlossen.
Zielgesellschaft:
Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN: 548790)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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