Die Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE vom 17. Oktober 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die MAQUET Medical Systems AG gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE eine Barabfindung in Höhe von 20,67 Euro je Stückaktie der Pulsion Medical Systems SE.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 24.11.2025:
MAQUET Medical Systems AGRastattBekanntmachungüber die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäreder Pulsion Medical Systems SE, FeldkirchenISIN DE0005487904 /WKN 548790Die außerordentliche Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE, Feldkirchen, (AG München HRB 192563) vom 17. Oktober 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die MAQUET Medical Systems AG, Rastatt, (AG Mannheim HRB 719044), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss ist am 19.11.2025 in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE beim Amtsgericht München (HRB 192563) eingetragen worden.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE auf die MAQUET Medical Systems AG übergegangen.Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Pulsion Medical Systems SE eine von der MAQUET Medical Systems AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 20,67 je Stückaktie der Pulsion Medical Systems SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gemäß 327c Abs. 2 Satz 3 AktG vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Pulsion Medical Systems SE ist ebenfalls am 19.11.2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Pulsion Medical Systems SE gewährt werden.
Zielgesellschaft:
Pulsion Medical Systems SE (ISIN DE0005487904 /WKN 548790)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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