Die PEH Wertpapier AG plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der capsensixx AG auf die PEH Wertpapier AG im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gegen eine Barabfindung deren Höhe noch nicht feststeht. Der Übertragungsbeschluss soll auf der Hauptversammlung der capsensixx AG: gefasst werden, über deren Zeitpunkt die capsensixx AG informieren wird.
Aus einer Pressemitteilung vom 13.02.2026:
Die PEH Wertpapier AG (ISIN: DE0006201403) hat der capsensixx AG (ISIN: DE000A2G9M17) heute ein Verlangen gemäß — 62 Abs. 1 und 5 UmwG in Verbindung mit —- 327a ff. AktG mitgeteilt, wonach zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen und die Hauptversammlung der capsensixx AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die PEH Wertpapier AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Die PEH Wertpapier AG hat der capsensixx AG mitgeteilt, dass sie nach Abzug der Anzahl der von der capsensixx AG gehaltenen 103.373 eigenen Aktien gemäß — 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 92,83% am Grundkapital der capsensixx AG hält. Damit ist die PEH Wertpapier AG Hauptaktionärin der capsensixx AG im Sinne von — 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit — 327a Abs. 1 AktG.
Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die PEH Wertpapier AG den übrigen Aktionären der capsensixx AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die PEH Wertpapier AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Die capsensixx AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung, in der ein entsprechender Übertragungsbeschluss gefasst werden soll, informieren. Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag zwischen der PEH Wertpapier AG und der capsensixx AG sollen aufgenommen werden. (…)
Zielgesellschaft:
capsensixx AG (ISIN: DE000A2G9M17)
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