Die Hauptversammlung der NanoFocus AG hat am 12. November 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Carl Mahr Holding GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von 1,76 Euro je Aktie beschlossen. Beim Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung anhängig.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 30.09.2026:
35 O 6/26 [AktE]
Bei dem Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren gem. § 327a ff. AktG zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeezeout auf die Carl Mahr Holding GmbH übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Nanofocus AG mit Sitz in Oberhausen anhängig.Zum gemeinsamen Vertreter derjenigen außenstehenden Aktionäre der Nanofocus AG, die nicht selbst Antragsteller sind, wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
NanoFocus AG (ISIN: DE000A40ESC1 / WKN: A40ESC)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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