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Bank Austria Creditanstalt AG: Neuer Beschluss in unserer Datenbank

30. September 2026 by SV Redaktion Kommentar verfassen

Mit Beschluss vom 3. September 2026 hat das OLG Wien die erstinstanzliche Entscheidung des Handelsgerichts Wien abgeändert und die in der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung in Höhe von 129,40 Euro je Aktie als angemessen festgesetzt. Die aktuelle Entscheidung finden Sie unter Gerichtsentscheidungen in unserer Datenbank.

Am 3. Mai 2007 hatte die Hauptversammlung der Bank Austria Creditanstalt AG (nunmehr: UniCredit Bank Austria AG) den Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Gesellschafterausschluss) gegen eine Barabfindung in Höhe 129,40 Euro je Aktie beschlossen. Der Gesellschafterausschluss wurde am 21. Mai 2008 in das Firmenbuch eingetragen.

Im Greminalverfahren setzte das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 28. Februar 2025 die angemessene Barabfindung auf 154,00 Euro je Aktie fest (Link zum Beschluss in unserer Datenbank). Im anschließenden Rekurs-Verfahren vor dem OLG Wien, 6 R 250/25s, änderte das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung zugunsten der Antragsgegnerin ab und setzte die angemessene Barabfindung mit Beschluss vom 3. September 2026 (Link zum Beschluss in unserer Datenbank) auf 129,40 Euro je Aktie fest.

Als Begründung führt das Gericht vor allem an, dass im Verfahren (…) plausible Unternehmenswerte zwischen EUR 117,99 (…) und EUR 129,40 (…) ermittelt wurden, die unter dem für die Barabfindung ermittelten Wert liegen und daher nicht zu einer Korrektur der Barabfindung führen können. Der maßgebliche Börsenkurs bewegt sich laut Gericht zwischen EUR 123,88 und EUR 109,61 und damit ebenfalls unter der gewährten Barabfindung. Das Gericht führt weiter aus, dass lediglich der Lequidationswert mit 131,17 Euro den Barabfindungswert überschreite, (…) allerdings nur mit einer 1,37 %igen Abweichung, die ohne weitere Prüfung als geringfügig angesehen werden kann. Nur der Wert von EUR 176,88 läge außerhalb der 10 %igen Schwankungsbreite, ist aber, wie zu Punkt 4.1.3. ausführlich dargelegt, nicht in die Bandbreite möglicher Unternehmenswerte einzubeziehen. (…) Das Gericht stellt weiter fest, dass die gewährte Barabfindung damit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Unternehmensbewertung entspricht und im konkreten Fall daher nicht korrekturbedürftig sei. Der ordentliche Revisionskurs wurde zugelassen, weil zu einigen im Beschluss ausgeführten Rechtsfragen bislang höchstrichterliche Rechtsprechung fehle.

Zielgesellschaft:
Bank Austria Creditanstalt AG (neu: UniCredit Bank Austria AG)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Bank Austria Creditanstalt AG, UniCredit Bank Austria AG:

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