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TELES AG Informationstechnologien

Zielgesellschaft: TELES Informatonstechnologien – ISIN: DE0007454902; WKN: 745490 – Zum Verkauf Eingereichte Teles-Aktien: ISIN DE000A2888A3 ;WKN A2888A; kein Börsenhandel – Geregelter Markt – Stand 19.02.2020: 23,30 Mio. Aktien, 41,13 % Streubestiz und Marktkapitalisierung 3,96 Millionen Euro (DGAP Ad-hoc Mitteilungen) (Informationsseite Bieter) (Homepage Zielgesellschaft)(Angebotsunterlage)

Bieterin: Der Bieterin werden aufgrund einer Poolvereinbarung 300 Stimmrechte aus den Aktien im Eigentum von Herrn Wolfgang Schulz, 6.456.561 Stimmrechte aus den Aktien im Eigentum der Dirado Vermögensverwaltungs GmbH sowie 6.456.560 Stimmrechte aus den Aktien im Eigentum der TRONTEC SOLUTIONS GmbH und damit insgesamt 12.913.421 Stimmrechte zugerechnet. Das sind ca. 55,41 %.

Angebotspreis: EUR 0,13

Angebotsfrist: 18. März bis 15. April 2020

Angebotsquote: Bis zum Ablauf der Annahmefrist wurde das Angeobt für insgesamt 823.117 Teles-Aktien = 3,53 % aller Aktien angenommen. (Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG)

Angebotsbedingungen: Das Pflichtangebot unterliegt keinen Bedingungen (Seite 27 des Übernahmeangebots).

Bisherige Entwicklung:

Die Veröffentlichung zur Kontrollerlangung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 10 Abs. 3 Satz 1 WpÜG vom 10.02.2020 kündigt ein öffentliches Pflichtangebot an. Darin beabsichtigt die Bieterin den übrigen Aktionären der Zielgesellschaft anzubieten, die Aktien eine Bargeldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses während der letzten drei Monate vor dem 10.02.2020 zu erwerben.

Die Angebotsunterlage vom 17. März 2020 informiert unter anderem über beabsichtigte Strukturmaßnahmen. Seite 34 f.: „Die Bieterin beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit der Teles AGkünftig aufrechtzuerhalten und weiter auszubauenund die Zielgesellschaft strategisch, operativ und finanziell bei ihren jeweiligen Geschäftsaktivitäten im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu unterstützen.Zwischen der Bieterin sowie den Weiteren Kontrollerwerbern und der Zielgesellschaft bestehen jedoch keine Synergiepotentiale.“ Danach hat die Bieterin weder die Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu schließen, noch einen Squeeze-out oder ein Delisting (Seite 36).

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