Zielgesellschaft: Vita 34 AG – ISIN DE000A0BL849 / WKN A0BL84 – Geregelter Markt – Stand 29.06.2020: 4,15 Mio. Aktien / Marktkapitalisierung 53,9 Millionen Euro (DGAP Ad-hoc Mitteilungen) (Informationsseite Bieter) (Homepage Zielgesellschaft) Pflichtangebot nach Kontrollerwerb;
Bieterin: AOC Health GmbH c/o Active Ownership Advisors GmbH. AOC ist eine unabhängige, eigentümergeführte Beteiligungsgesellschaft, die signifikante Anteile an mittelständischen, börsennotierten, unterbewerteten Unternehmen in der DACH-Region und Skandinavien erwirbt. Nach dem Anteilserwerb setzt sich AOC dafür ein, den Unternehmenswert aktiv zu steigern, indem die Umsetzung von operativen, strategischen und strukturellen Verbesserungen gefördert wird. Zu den Investoren von AOC zählen europäische und amerikanische Unternehmerfamilien und langfristige institutionelle Investoren.
Angebotspreis: EUR 10,76 pro Aktie. Ziel: Erwerb aller Aktien. Die Bieterin organisiert keinen Börsenhandel der zum Verkauf eingereichten Aktien (ISIN DE000A289BK6).
Beabsichtigte Strukturmaßnahmen: Die Angebotsunterlage hält unter 9.5. (Seite 25) zunächst fest, dass die Bieterin nicht beabsichtigt, Strukturmaßnahmen durchzuführen. Das soll vor allem für Verschmelzung, BuG und Squeeze-out gelten. Allerdings könnte die Bieterin nach einem Pflichtangebot prüfen und erwägen, die Vita 34 zu einem Segementwechsel vom Regulierten Markt in den Freiverkehr zu veranlassen (Downlisting). In den weiteren Ausführungen stellt sie dann unter 17. ab Seite 36 ff. für die einzelnen Strukturmaßnahmen fest, unter welchen Voraussetzungen sie Erwägung gezogen werden. Unter 17.4. geht es dann noch einmal um ein Delisting.
Annahmefrist: 29. Juni 2020 bis zum 27. Juli 2020 – vorbehaltlich einer Verlängerung.
Weitere Angebotsfrist: keine
Angebotsbedingungen: keine
Angebotsquote: Das Angebot wurde für 217.510 Aktien = 5,25 % aller Aktien angenommen. Zusammen mit weiteren, der Bieterin zuzurechnenden Aktien hält sie nun insgesamt zum Meldestichtag 1.510.610 Aktien = 36,44 % aller Aktien. (Mitteilung nach § 39 iVm. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG vom 30.07.2020)