Kabel Deutschland: Sonderprüfung
Zitat von Jens Sprenger am 27. Oktober 2019, 15:27 UhrAlso gibt es wirklich noch kein Ergebnis? Nach drei Jahren? Das kann doch nicht so lange dauern.
Also gibt es wirklich noch kein Ergebnis? Nach drei Jahren? Das kann doch nicht so lange dauern.
Zitat von Lars Kippling am 27. Oktober 2019, 21:25 UhrDie einig plausible Erklärung für die jahrelange Sonderprüfung kann doch nur sein, dass damals Tricksereien zu Lasten der Aktionäre erfolgten und nun dem Sonderprüfer die Arbeit schwer gemacht wird. Aber eine ewige Sonderprüfung bringt uns Aktionären auch nichts. Wenn das Spruchverfahren abgeschlossen ist und die Ansprüche verjährt sind, bringt auch ein Sonderprüfungsbericht nix mehr. Das Mindeste ist doch, dass wir Aktionäre auch mal informiert werden. Wir zahlen schließlich als Aktionäre das Honorar des Sonderprüfers.
Die einig plausible Erklärung für die jahrelange Sonderprüfung kann doch nur sein, dass damals Tricksereien zu Lasten der Aktionäre erfolgten und nun dem Sonderprüfer die Arbeit schwer gemacht wird. Aber eine ewige Sonderprüfung bringt uns Aktionären auch nichts. Wenn das Spruchverfahren abgeschlossen ist und die Ansprüche verjährt sind, bringt auch ein Sonderprüfungsbericht nix mehr. Das Mindeste ist doch, dass wir Aktionäre auch mal informiert werden. Wir zahlen schließlich als Aktionäre das Honorar des Sonderprüfers.
Zitat von Ralf Bockhaus am 28. Oktober 2019, 14:35 UhrEine Information der Aktionäre über den aktuellen Stand des Ablaufs der Prüfung wäre in der Tat im Sinne der nötigen Transparenz gewesen. Im Unternehmensregister gibt es bislang noch immer keinen Hinweis, dass der Sonderprüfungsbericht zum Handelsregister eingereicht ist. Mich beschleicht hier langsam ein ungutes Gefühl ...
Eine Information der Aktionäre über den aktuellen Stand des Ablaufs der Prüfung wäre in der Tat im Sinne der nötigen Transparenz gewesen. Im Unternehmensregister gibt es bislang noch immer keinen Hinweis, dass der Sonderprüfungsbericht zum Handelsregister eingereicht ist. Mich beschleicht hier langsam ein ungutes Gefühl ...
Zitat von M.Bienert am 8. Januar 2020, 11:44 UhrDein ungutes Gefühl ist schon ganz richtig! Die Gesellschaft verweigert die Vollständigkeitserklärung, weshalb der Prüfer seinen Bericht nicht einreichen kann.
Dein ungutes Gefühl ist schon ganz richtig! Die Gesellschaft verweigert die Vollständigkeitserklärung, weshalb der Prüfer seinen Bericht nicht einreichen kann.
Zitat von Kenner1 Kenner1 am 9. Januar 2020, 11:40 UhrIch habe eine interessante Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1998 gefunden. Da heißt es, dass Schadensersatzansprüche der Gesellschaft AUCH im Spruchverfahren zu berücksichtigen sind, damit der Minderheitsgesellschafter einer Schädigung der Gesellschaft durch die Mehrheitsgesellschafter vor dem Bewertungsstichtag nicht schutzlos ausgeliefert ist.
Ich habe eine interessante Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1998 gefunden. Da heißt es, dass Schadensersatzansprüche der Gesellschaft AUCH im Spruchverfahren zu berücksichtigen sind, damit der Minderheitsgesellschafter einer Schädigung der Gesellschaft durch die Mehrheitsgesellschafter vor dem Bewertungsstichtag nicht schutzlos ausgeliefert ist.
Zitat von Kenner1 Kenner1 am 14. Januar 2020, 08:51 Uhrja, 1 BvR 1372/90 vom 04.04.1998
ja, 1 BvR 1372/90 vom 04.04.1998
Zitat von martin buettner am 23. Januar 2020, 08:01 UhrDiese Sonderprüfung, wo es auch um die Pflichtverstöße von Vorstand und Aufsichtsrat gehen sollte, spielt nun aber erstmal keine Rolle mehr. Die Aussetzung des Verfahrens ist ja nicht erreicht worden. Das Gericht hat seine Entscheidung getroffen und eine höhere Abfindung und einen höheren Ausgleich abgelehnt!
Diese Sonderprüfung, wo es auch um die Pflichtverstöße von Vorstand und Aufsichtsrat gehen sollte, spielt nun aber erstmal keine Rolle mehr. Die Aussetzung des Verfahrens ist ja nicht erreicht worden. Das Gericht hat seine Entscheidung getroffen und eine höhere Abfindung und einen höheren Ausgleich abgelehnt!
Zitat von Kenner1 Kenner1 am 23. Januar 2020, 09:34 UhrGanz sicher wird sie aber noch eine Rolle spielen. Das Verfahren geht auf jeden Fall in die nächste Instanz. Wie sich die Gesellschaft hier verhält und die Arbeit des Sonderprüfers behindert ist eine Schweinerei und kann nicht ohne Konsequenzen bleiben!
Ganz sicher wird sie aber noch eine Rolle spielen. Das Verfahren geht auf jeden Fall in die nächste Instanz. Wie sich die Gesellschaft hier verhält und die Arbeit des Sonderprüfers behindert ist eine Schweinerei und kann nicht ohne Konsequenzen bleiben!
Zitat von marko.grassmann am 6. November 2020, 11:27 UhrAuf der HV heute soll der Sonderpüfungsbericht vorgestellt werden.
Gibt es eine Möglichkeit den Inhalt des Berichts zu erfahren, ohne auf der HV zu sein?
Auf der HV heute soll der Sonderpüfungsbericht vorgestellt werden.
Gibt es eine Möglichkeit den Inhalt des Berichts zu erfahren, ohne auf der HV zu sein?