In dem Spruchverfahren betreffend den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ACTRIS AG hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 8. Mai 2025 sämtliche Beschwerden gegen den Beschluss des Landgericht Mannheim vom 13. Oktober 2022 auf eine höhere Abfindung zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgericht Mannheim ist damit rechtskräftig. … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin ACTRIS AG: OLG Karlsruhe weist Beschwerden zurück