Die Hauptversammlung der InVision AG hat am 28. August 2025 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre auf die Acme 42 GmbH gegen eine Barabfindung in Höhe von 5,63 Euro beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober 2025 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft vom 08.10.2025:
Die Hauptversammlung vom 28.08.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär Acme 42 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 102347) gegen Barabfindung beschlossen.
Zielgesellschaft:
InVision AG (ISIN: DE0005859698 / WKN: 585969)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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