In dem Spruchverfahren betreffend den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ACTRIS AG hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 8. Mai 2025 sämtliche Beschwerden gegen den Beschluss des Landgericht Mannheim vom 13. Oktober 2022 auf eine höhere Abfindung zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgericht Mannheim ist damit rechtskräftig.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.10.2025:
12 W 21/23, 23 AktE 25/10 (2) LG Mannheim
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 8. Mai 2025:
1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1) – 4), zu 18), zu 28) – 30), zu 38) – 44), zu 65), zu 67) – 71), zu 73) und 74), zu 80) und 81) gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 13.10.2022, Az. 23 AktE 25/10 (2), werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin trägt die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten einschließlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Zielgesellschaft:
ACTRIS AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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