Das Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der ehemaligen m4e AG wurde vor dem Landgericht München I teilweise vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 2,94 Euro je Stückaktie wurde um einen Betrag von 0,81 Euro auf 3,75 Euro je Stückaktie erhöht. … [Read more...] about m4e AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht
m4e AG
m4e AG: Spruchverfahren eröffnet
Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der m4e AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt. … [Read more...] about m4e AG: Spruchverfahren eröffnet