Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH hat hierbei die Barabfindung auf 7,19 Euro Aktie der IC Immobilien Holding AG festgelegt, wobei über den Squeeze-out in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden soll, die voraussichtlich am 17. Dezember 2019 stattfinden wird.
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 01.11.2019:
Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main, hat heute gegenüber der IC Immobilien Holding AG ihr am 1. Juli 2019 gemäß § 327a Abs. 1 AktG gestelltes Verlangen, die Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der IC Immobilien Holding AG auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen, bestätigt und konkretisiert.
Die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH hat hierbei die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der IC Immobilien Holding AG auf die E.L.A. Vermögensverwaltung GmbH auf EUR 7,19 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der IC Immobilien Holding AG festgelegt.
Über den Squeeze-Out soll in einer noch einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der IC Immobilien Holding AG Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich am 17. Dezember 2019 stattfinden wird. (…)
Zielgesellschaft:
IC Immobilien Holding AG (ISIN: DE0005632160 / WKN: 563216)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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