Mit Beschluss vom 30. September 2019 hat das Landgericht Dortmund die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der GFKL Financial Services AG auf 24,62 Euro je Aktie erhöht. Der Beschluss des Landgerichts Dortmund ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Am 6. November 2015 hatte die Hauptversammlung der GFKL Financial Services AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 23,71 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 15. Dezember 2015 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren hat das Landgericht Dortmund (Az.: 18 O 34/15) die Barabfindung mit Beschluss vom 30. September 2019 für die Minderheitsaktionären der GFKL Financial Services AG auf 24,62 Euro je Aktie erhöht. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten, die Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zur Hälfte zu tragen.
Zielgesellschaft:
GFKL Financial Services AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar