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SinnerSchrader AG: Delisting und Erwerbsangebot angekündigt

28. Mai 2019 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die SinnerSchrader AG plant auf Weisung der Accenture Digital Holdings GmbH den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse. Im Rahmen des Delistings kündigt die Accenture Digital Holdings GmbH als Bieterin an, den Aktionären der SinnerSchrader AG ein öffentliches Delisting-Angebot zu unterbreiten, wobei die Bieterin den Angebotspreis auf ungefähr 12,77 Euro schätzt.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 28.05.2019:

Accenture Digital Holdings GmbH (die ‚Bieterin‘) hat am 28. Mai 2019 entschieden, den Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (die ‚Zielgesellschaft‘) im Wege eines öffentlichen Delisting-Angebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (die ‚SinnerSchrader-Aktien‘), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der SinnerSchrader-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (vgl. § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je SinnerSchrader-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die ‚BaFin‘) ermittelt wird, zu erwerben
(das ‚Delisting-Angebot‘). Die Bieterin schätzt den so ermittelten Angebotspreis auf ungefähr EUR 12,77. Sollte der von der BaFin ermittelte Mindestangebotspreis von dem von der Bieterin geschätzten Angebotspreis
abweichen, wird die Bieterin zum Angebotspreis eine gesonderte Mitteilung veröffentlichen.

Im Anschluss an diese Veröffentlichung wird die Bieterin den Vorstand der Zielgesellschaft unter dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 308 des Aktiengesetzes anweisen,

1. den Widerruf der Börsenzulassung aller SinnerSchrader-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 BörsG nach vorheriger Abstimmung mit der
Bieterin vor Ende der im Delisting-Angebot zu bestimmenden Annahmefrist zu beantragen; und

2. nach vorheriger Abstimmung der Bieterin, soweit möglich, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der SinnerSchrader-Aktien in alle organisierten Handelsplattformen, insbesondere den Freiverkehr, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden. (…)


Zielgesellschaft:

SinnerSchrader AG (ISIN: DE0005141907 / WKN: 514190)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten

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