Die ADO Properties S.A. hat am 25. März 2020 entschieden, den Aktionären der WESTGRUND AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. Als Gegenleistung beabsichtigt die ADO Properties S.A. eine Geldleistung, deren Höhe von mindestens dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens je WESTGRUND Aktie entspricht, in bar anzubieten..
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 25.03.2020:
Die ADO Properties S.A. (die „Bieterin“) hat am 25. März 2020 entschieden, den Aktionären der WESTGRUND Aktiengesellschaft (die „Zielgesellschaft“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Übernahmeangebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft (ISIN: DE000A0HN4T3) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 (die „WESTGRUND Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung, deren Höhe mindestens dem anhand einer Bewertung der Zielgesellschaft ermittelten Wert des Unternehmens gemäß § 31 Abs. 1, 2 und 7 WpÜG in Verbindung mit § 5 Abs. 4 WpÜG-Angebotsverordnung je WESTGRUND Aktie entspricht, in bar zu erwerben. (…)
Zielgesellschaft:
WESTGRUND AG (ISIN: DE000A0HN4T3 / WKN A0HN4T)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar