Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Sanacorp Pharmaholding AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.04.2020:
5 HK O 11417/19
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Sanacorp Pharmaholding AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Sanacorp Pharmaholding AG (ISIN: DE000A2BPP70 / DE0007163107 / WKN: 716 310 / A2BPP7 )
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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