Die Hauptversammlung der Sanacorp Pharmaholding AG hat am 2. Juli 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 30,57 Euro je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 13. August 2019 in das Handesregister eingetragen und am 14. August 2019 bekannt gemacht.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft im Handelsregister am 14.08.2019:
Die Hauptversammlung vom 02.07.2019 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung mit dem Sitz in Panegg (Amtsgericht München GenR 2482), gegen Barabfindung beschlossen.
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