Das Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Sanacorp Pharmaholding AG wurde vor dem Landgericht München I vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 30,57 Euro wurde um einen Betrag von 3,18 Euro auf 33,75 Euro je Vorzugsaktie erhöht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 21.06.2021:
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht München I, Az. 5 HK O 11417/19, betreffend die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Sanacorp Pharmaholding AG gemäß §§ 327a ff. AktG haben alle Antragsteller, die Antragsgegnerin Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung und der gemeinsame Vertreter einen gerichtlichen Vergleich zur Beendigung des Spruchverfahrens geschlossen. Der Inhalt des mit Beschluss vom 12.5.2021 gerichtlich festgestellten Vergleichs wird wie folgt bekanntgemacht: (…)
Vergleich:
I.1. Die gezahlte Barabfindung von € 30,57 wird um einen Betrag von € 3,18 auf € 33,75 je Vorzugsaktie erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 2.7.2019 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
Sanacorp Pharmaholding AG (ISIN: DE000A2BPP70 / DE0007163107 / WKN: 716 310 / A2BPP7)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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