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Rocket Internet SE: Delisting-Rückerwerbsangebot angekündigt

1. September 2020 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die Rocket Internet SE hat am 1. September 2020 entschieden, den Aktionären der Rocket Internet  im Wege eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots anzubieten, sämtliche Aktien der Rocket Internet zu erwerben. Die Angebotsgegenleistung in bar entspricht dem gesetzlichen Mindestpreis, wobei die Rocket Internet diesen aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen auf 18,57 Euro je Rocket Internet-Aktie festgesetzt hat.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 01.09.2020:

Die Rocket Internet SE („Rocket Internet“) hat am 1. September 2020 entschieden, den Aktionären der Rocket Internet anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Rocket Internet mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Rocket Internet von je EUR 1,00 (die „Rocket Internet-Aktien“), die nicht bereits unmittelbar von Rocket Internet als eigene Aktien gehalten werden, im Wege eines öffentlichen Delisting-Rückerwerbsangebots (das „Angebot“) zu erwerben. Rocket Internet soll damit sowohl Bieterin als auch Zielgesellschaft des Angebots sein. Sie hält im Zeitpunkt dieser Mitteilung keine eigenen Aktien.

Die Angebotsgegenleistung in bar (ohne Erwerbsnebenleistung) wurde gemäß dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Rocket Internet-Aktien während der letzten sechs Monate vor Bekanntgabe des Angebots (der „6-Monats-Durchschnittskurs“) berechnet und entspricht insofern dem gesetzlichen Mindestpreis. Diesen hat Rocket Internet aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen auf EUR 18,57 je Rocket Internet-Aktie festgesetzt, es sei denn, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) teilt Rocket Internet aufgrund ihrer Ermittlung des Sechs-Monats-Durchschnittskurses einen höheren gesetzlichen Mindestpreis mit. In diesem Fall wird der Preis unter dem Angebot dem von der BaFin ermittelten Sechs-Monats-Durchschnittskurs als gesetzlichem Mindestpreis entsprechen.
Das Angebot soll keine Vollzugsbedingungen enthalten und als Delisting-Rückerwerbsangebot nur durchgeführt werden, wenn vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage die Hauptversammlung von Rocket Internet einen Beschluss zur Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Rocket Internet-Aktien nach den §§ 237 ff. AktG nach deren Erwerb im Rahmen des Angebots fasst. Rocket Internet wird zu diesem Zweck am heutigen Tag für den 24. September 2020 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. (…)


Zielgesellschaft:
Rocket Internet SE (ISIN: DE000A12UKK6)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: Rocket Internet SE

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