Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der innogy SE ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.12.2020:
18 O 25/20 [AktE]
In dem Verfahren nach dem AktG Coriolix Capital GmbH u.a. gegen Innogy SE hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pachur beschlossen:
Herr (…) wird zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt (§ 6 Abs. 1 SpruchG).
Zielgesellschaft:
innogy SE (ISIN: DE000A2AADD2 / WKN: A2AADD)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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