Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Kontron S&T AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 07.01.2020:
5 HK O 6604/20
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Kontron S&T AG anhängig. Antragsgegnerin ist die S&T AG.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Kontron S&T AG (ISIN DE000A2BPK83 / WKN: A2BPK8)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar