Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron S&T AG am13. März 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die S&T AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 5,68 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Kontron S&T AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.02.2020:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Kontron S&T AG mit Sitz in Augsburg werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der S&T AG mit Sitz in Linz/Österreich (Hauptaktionärin) zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,68 je auf den Namen lautende Stückaktie der Kontron S&T AG auf die S&T AG übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Kontron S&T AG (ISIN DE000A2BPK83 / WKN: A2BPK8)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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