Die Hauptversammlung der Kontron S&T AG hat am 13. März.2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die S&T AG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Mai 2020 in das Handelsregister eingetragen.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft im Handelsregister vom 25.02.2020:
Die Hauptversammlung vom 13.03.2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die S&T AG mit dem Sitz in Linz/Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Linz FN 190272 m), gegen Barabfindung beschlossen.
Zielgesellschaft:
Kontron S&T AG (ISIN DE000A2BPK83 / WKN: A2BPK8)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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