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DEAG Deutsche Entertainment AG: Übernahmeangebot angekündigt

11. Januar 2021 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die UNA 422. Equity Management GmbH (künftig: Kublai GmbH) hat am 11. Januar 2021 entschieden, den Aktionären der DEAG Deutsche Entertainment AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. Das Angebot wird gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots erfüllen, wobei die Angebotsgegenleistung in bar auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen auf EUR 3,07 je DEAG-Aktie festgesetzt wurde.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 11.01.2020:

Die Musai Capital Ltd., Sliema, Malta (die „Bieterin“), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Apeiron Investment Group Ltd., Sliema, Malta (die „Apeiron“) hat am 11. Januar 2021 entschieden, den Aktionären der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, Deutschland (die „DEAG“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der DEAG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (die „DEAG-Aktien“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (Barangebot) zu erwerben (das „Angebot“).

Das Angebot wird gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 3 BörsG erfüllen. Die Bieterin, Apeiron und die DEAG haben insoweit eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die wesentlichen Konditionen des Angebots sowie die wechselseitigen Absichten und das gemeinsame Verständnis der Parteien in Bezug auf das Angebot niedergelegt sind (die „Delisting-Vereinbarung“). In der Delisting-Vereinbarung hat sich die DEAG im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gegenüber der Bieterin verpflichtet, auf Grundlage des Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der DEAG-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu stellen.

Die Angebotsgegenleistung in bar wurde gemäß der volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurse der DEAG-Aktien während der letzten drei und der letzten sechs Monate vor der heutigen Bekanntgabe des Angebots berechnet und entspricht insofern dem gesetzlichen Mindestpreis für ein Delisting-Übernahmeangebot. Diesen hat die Bieterin auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen auf EUR 3,07 je DEAG-Aktie festgesetzt, es sei denn, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) teilt der Bieterin nach ihrer Ermittlung einen anderen gesetzlichen Mindestpreis mit. In diesem Fall wird der Angebotspreis dem von der BaFin ermittelten Mindestpreis entsprechen. (…)


Zielgesellschaft:
DEAG Deutsche Entertainment AG: (ISIN: DE000A0Z23G6, DE000A2NBF25 / WKN: A0Z23G, A2NBF2)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: DEAG Deutsche Entertainment AG

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