• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

Odeon Film AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt

9. Februar 2021 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die LEONINE Licensing AG plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung. die Hauptversammlung der Odeon Film AG wird innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der LEONINE Licensing AG und der Odeon Film AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre beschließen.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 09.12.2021:

Die LEONINE Licensing AG hat heute dem Vorstand der Odeon Film AG das förmliche Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Odeon Film AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der LEONINE Licensing AG und der Odeon Film AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die LEONINE Licensing AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Odeon Film AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht noch nicht fest.

Die LEONINE Licensing AG hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von ca. 90,82 % am Grundkapital der Odeon Film AG hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327 Abs. 1 AktG ist.

Zielgesellschaft:
Odeon Film AG: 
(ISIN: DE0006853005 / WKN: :685300)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • Odeon Film AG: LG München I erhöht Barabfindung
  • Odeon Film AG: Spruchverfahren eröffnet
  • Odeon Film AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • Odeon Film AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
  • Odeon Film AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out

Kategorie: Nachrichten Stichworte: Odeon Film AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • APONTIS PHARMA AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt 13. Juni 2025
  • Angekündigte und laufende Übernahmeangebote 12. Juni 2025
  • Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme 12. Juni 2025
  • Anstehende Spruchverfahren: Nach Eintragung der Maßnahme 12. Juni 2025
  • Cliq Digital AG: Angekündigtes Erwerbsangebot zurückgenommen 11. Juni 2025

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde
  • Uncategorized

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2025 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden