Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien AG am 19. Februar 2021 wurde der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NIAG SE gefasst. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 822,00 Euro je Aktie der Nymphenburg Immobilien AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 09.03.2021:
Die Hauptversammlung stimmte dem einzigen Tagesordnungspunkt, der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NIAG SE, München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit § 327a ff. Aktiengesetz (TOP 1) mit 506.338 Jastimmen bei 18.577 Neinstimmen zu. (…)
Zielgesellschaft:
Nymphenburg Immobilien AG (ISIN: DE0006495104 / WKN: 649510)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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