Die außerordentliche Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien AG hat am 19. Februar 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die NIAG SE beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 822,00 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.09.2021:
Die NIAG SE, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 194365 („Gesellschaft“), und die Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 103055, („Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft“) haben am 27. November 2020 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewährung. Der Verschmelzungsvertrag enthält gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft vom 19. Februar 2021 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Gesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft wurde am 13. September 2021 in das Handelsregister der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 103055 mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG eingetragen, dass dieser erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der Gesellschaft wirksam wird. Die Verschmelzung wurde am 14. September 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 194365 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Gesellschaft übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft eine von der Gesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten Sachverständigen Prüfer IVA Valuation & Advisory AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
Nymphenburg Immobilien AG (ISIN: DE0006495104 / WKN: 649510):
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar