Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12.08.2022:
Az. 5 HK O 13397/21
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Nymphenburg Immobilien AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Nymphenburg Immobilien SE. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Nymphenburg Immobilien AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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