Auf der Hauptversammlung der Weber & Ott AG am 28. August 2019 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 8,95 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung vom 18.07.2019:
(…) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der RSL Investment GmbH mit dem Sitz in Forchheim, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Weber & Ott Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 8,95 je Stückaktie der Weber & Ott Aktiengesellschaft auf die RSL Investment GmbH mit Sitz in Forchheim (Hauptaktionär) übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Weber & Ott AG (ISIN DE0007762502)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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