Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Weber & Ott AG ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 04.05.2020:
1 HK O 7281/19
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 7281/19 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der Weber & Ott AG vom 28.08.2019 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH als Hauptaktionärin anhängig.
Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Weber & Ott AG (ISIN DE0007762502 / WKN 776 250)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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