Die ordentliche Hauptversammlung der Weber & Ott AG hat am 28. August 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die RSL Investment GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 9,50 Euro je Aktie der Weber & Ott AG festgesetzt
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 05.11.2019:
Die ordentliche Hauptversammlung der Weber & Ott Aktiengesellschaft vom 28. August 2019 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die RSL Investment GmbH, Forchheim, die unmittelbar über 95 % der Aktien der Weber & Ott Aktiengesellschaft hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 30. Oktober 2019 in das Handelsregister der Weber & Ott Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Bamberg (HRB 55) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Weber & Ott AG auf die RSL Investment GmbH übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der RSL Investment GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von € 9,50 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Weber & Ott Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Nürnberg-Fürth ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Weber & Ott Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
Weber & Ott AG (ISIN DE0007762502 / WKN 776 250)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
Schreiben Sie einen Kommentar