Im Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Pironet AG auf die CANCOM SE hat das Landgericht München I die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung mit Beschluss vom 16. April 2021 zurückgewiesen. Am Spruchverfahren waren 79 Antragsteller beteiligt.
Am 10. Januar 2019 hat die Hauptversammlung der Pironet AG den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung in Höhe von 9,64 Euro gefasst. Der Beschluss wurde am 10. April 2019 in das Handelsregister eingetragen und am 11. April 2019 bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht München I (Az.: 5 HK O 5711/19) richteten sich 79 Antragsteller und die gemeinsame Vertreterin gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Nach einer mündlichen Verhandlung am 5. März 2020 wurde die nächste mündliche Verhandlung pandemiebedingt aufgehoben und der Abfindungsprüfer um eine weitere schriftliche Stellungnahme gebeten. Mit Beschluss vom 16. April 2021 hat das Landgericht München I die Anträge auf eine höhere Barabfindung nunmehr zurückgewiesen. Die Gerichtskosten wurden der Antragsgegnerin auferlegt.
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