Auf der Hauptversammlung der AKASOL AG am 17. Dezember 2021 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ABBA BidCo AG beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 119,16 Euro festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 17.12.2021:
Tagesordnung
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL AG auf die ABBA BidCo AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) (…)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der AKASOL AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 327a ff. des Aktiengesetzes gegen Gewährung einer von der ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 119,16 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der AKASOL AG auf die Hauptaktionärin übertragen.
Zielgesellschaft:
AKASOL AG (ISIN: DE000A2JNWZ9 / WKN: A2JNWZ)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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