Die Hauptversammlung der AKASOL AG hat am 17. Dezember 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die ABBA BidCo AG im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Der Squeeze-out ist mit Bekanntmachung des Übertragungsbeschluss und der Verschmelzung im Handelsregister am 10. Februar 2022 wirksam geworden.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft im Handelsregister vom 09.02.2022:
Die Hauptversammlung vom 17.12.2021 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung auf die ABBA BidCo AG, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, nämlich die ABBA BidCo AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121819) gegen Barabfindung beschlossen. Die Übertragung wird erst wirksam, mit Wirksamwerden der Verschmelzung. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2021 mit der ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 121819) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
Aus der Bekanntmachung der ABBA BidCo AG im Handelsregister vom 10.02.2022:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.11.2021 mit der AKASOL AG mit dem Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt, HRB 97834) verschmolzen.
Zielgesellschaft:
AKASOL AG (ISIN: DE000A2JNWZ9 / WKN: A2JNWZ)
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