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HORNBACH Baumarkt AG: Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot

24. Januar 2022 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat den Aktionären der HORNBACH Baumarkt AG ein Delisting-Erwerbsangebot unterbreitet. Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG haben heute eine gemeinsame Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot abgegeben.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 24.01.2022:

Vorstand und Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt sind der Ansicht, dass das Delisting im besten Interesse der HORNBACH-Gruppe ist. Sie unterstützen nach sorgfältiger und unabhängig voneinander vorgenommener Prüfung der am 14. Januar 2022 veröffentlichten Angebotsunterlage das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass der Angebotspreis in Höhe von 47,50 € in bar je HORNBACH Baumarkt-Aktie den Wert der HORNBACH Baumarkt-Aktie angemessen reflektiert.

„Wir unterstützen das Delisting-Erwerbsangebot der HORNBACH Holding und empfehlen allen Baumarkt-Aktionären, das Angebot anzunehmen und ihre Aktien anzudienen. Das Angebot ist finanziell attraktiv und liegt im besten Interesse der HORNBACH Baumarkt, seiner Mitarbeiter und Geschäftspartner“, sagt Erich Harsch, CEO der HORNBACH Baumarkt.

Die HORNBACH Baumarkt wird vor diesem Hintergrund nun zeitnah den Widerruf der Zulassung der HORNBACH Baumarkt-Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. (…)


Zielgesellschaft
HORNBACH Baumarkt AG (ISIN: DE0006084403 / WKN: 608440)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

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Kategorie: Nachrichten Stichworte: HORNBACH Baumarkt AG

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