Die GxP German Properties AG soll als übertragende Rechtsträgerin auf die Paccard eight AG als übernehmende Rechtsträgerin verschmolzen werden. Damit verbunden ist ein Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GxP German Properties AG.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19.04.2022:
Die GxP German Properties AG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 210330 B („GxP AG“), soll als übertragende Gesellschaft auf die Paccard eight AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 126446 („Paccard AG“), als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.Die Verschmelzung soll im Wege der Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des Vermögens der GxP AG als übertragende Gesellschaft als Ganzes auf die Paccard AG als übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GxP AG erfolgen (§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). (…)
Zielgesellschaft:
GxP German Properties AG (ISIN: DE000A2E4L00 / WKN: A2E4L0)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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