Auf der Hauptversammlung der GxP German Properties AG am 08. Juni.2022 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Paccard eight AG beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 6,02 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der GxP German Properties AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.04.2022:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der GxP German Properties AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz und §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Paccard eight AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) zu gewährenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,02 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der GxP German Properties AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
GxP German Properties AG (ISIN: DE000A2E4L00 / WKN: A2E4L0)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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