• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

GxP German Properties AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht

12. September 2022 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die ordentliche Hauptversammlung der GxP German Properties AG vom 8. Juni 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Paccard eight AG gegen Gewährung einer Barabfindung beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 6,02 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der GxP German Properties AG festgesetzt.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 12.09.2022:

Die ordentliche Hauptversammlung der GxP German Properties AG („GxP“) vom 8. Juni 2022 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der GxP („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Paccard eight AG, Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i. V. m §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Hauptaktionärin gehörten zu dieser Zeit bereits Aktien in Höhe von mindestens neun Zehntel des Grundkapitals der GxP; sie war damit Hauptaktionärin der GxP im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.Der Übertragungsbeschluss ist am 26. August 2022 in das Handelsregister der GxP beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 210330 B) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der GxP auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der GxP als übertragende Gesellschaft auf ihre Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist am 26. August 2022 in das Handelsregister der GxP beim Amtsgericht Charlottenburg und am 8. September 2022 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 126446) eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen und ist die Verschmelzung der GxP auf die Hauptaktionärin wirksam geworden.Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i. H. v. EUR 6,02 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der GxP. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen als vom Landgericht Berlin ausgewählte und bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt.Mit dem Übergang aller GxP-Aktien auf die Hauptaktionärin wurde die Börsennotierung der Inhaber-Stammaktien an der Börse Hamburg zum Ende des Handelstages am 8. September 2022 eingestellt. (…)


Zielgesellschaft:
GxP German Properties AG (ISIN: DE000A2E4L00 / WKN: A2E4L0)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • GxP German Properties AG: Spruchverfahren eröffnet
  • GxP German Properties AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
  • GxP German Properties AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • GxP German Properties AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
  • GxP German Properties AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt

Kategorie: Nachrichten Stichworte: GxP German Properties AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • APONTIS PHARMA AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt 13. Juni 2025
  • Angekündigte und laufende Übernahmeangebote 12. Juni 2025
  • Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme 12. Juni 2025
  • Anstehende Spruchverfahren: Nach Eintragung der Maßnahme 12. Juni 2025
  • Cliq Digital AG: Angekündigtes Erwerbsangebot zurückgenommen 11. Juni 2025

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde
  • Uncategorized

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2025 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden