Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Tin International AG am 28. November 2022 soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Deutsche Rohstoff AG beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 5,60 Euro je auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie der Tin International AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 14.10.2022:
AZ.: 02 HK O 1802/22
Gemäß § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Gesellschaft in Höhe von mindestens 95% des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.Die Deutsche Rohstoff AG mit Sitz in Mannheim, Geschäftsanschrift Q 7, 24, 68161 Mannheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 702881, hält unmittelbar 508.740 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien des nominal EUR 535.294,00 betragenden und in 535.294 nennwertlose Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Tin International AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“). Die Deutsche Rohstoff AG hält somit 95,04% des Grundkapitals der Gesellschaft und ist damit Hauptaktionär der Gesellschaft gemäß § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.Die Deutsche Rohstoff AG hat mit Schreiben vom 08. August 2022 gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Deutsche Rohstoff AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG („Squeeze-Out“) beschließt.Für die Deutsche Rohstoff AG war es wesentlich, von der Möglichkeit eines Squeeze-out zum jetzigen Zeitpunkt Gebrauch zu machen. Über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre soll daher nicht erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, sondern in einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. Die Deutsche Rohstoff AG hat erklärt, die für die Einberufung und Durchführung dieser außerordentlichen Hauptversammlung erforderlichen Kosten der Gesellschaft zu übernehmen.Die Minderheitsaktionäre erhalten eine angemessene Barabfindung in Höhe von EUR 5,60 je auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie, welche die Deutsche Rohstoff AG als Hauptaktionär festgelegt hat. Die Deutsche Rohstoff AG hat für die Hauptversammlung der Tin International AG in einem schriftlichen Bericht die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die SBBR GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Wetzlar, als vom Landgericht Leipzig gemäß Beschluss vom 05. September 2022 zum AZ.: 02 HK O 1802/22 gerichtlich ausgewähltem und bestelltem Prüfer geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
Tin International AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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