• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to secondary sidebar
  • Skip to footer

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten zu Abfindungswerten
    • Berichte aus Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

WMF AG: Vergleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht

27. Januar 2023 by Spruchverfahren Redaktion Leave a Comment

Das Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG wurde vor dem Landgericht Stuttgart vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 58,37 Euro je Stamm- und Vorzugsaktie wurde um einen Betrag von 13,63 Euro je Stammaktie auf nunmehr EUR 72,00 sowie um 12,63 Euro je Vorzugsaktie auf nunmehr EUR 71,00 erhöht.

Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 27.01.2023:

31 O 53/15

Das Landgericht Stuttgart hat in dem Spruchverfahren wegen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ehemaligen WMF AG (31 O 53/15) mit Beschluss vom 11. Januar 2023 gemäß § 11 Abs. 4 SpruchG festgestellt, dass zwischen den Verfahrensbeteiligten (allen Antragstellerinnen und Antragstellern, dem gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre und der Antragsgegnerin) ein Vergleich des nachfolgend wiedergegebenen Inhalts zustande gekommen ist:Vergleich zur Beendigung des Spruchverfahrensim Zusammenhang mit dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outbei der WMF AGIn dem Spruchverfahren aus Anlass des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der WMF AG schließen sämtliche aus dem Rubrum ersichtlichen Antragsteller, der gemeinsame Vertreter der nicht antragstellenden Minderheitsaktionäre (der „Gemeinsame Vertreter“) sowie die Antragsgegnerin – unter Aufrechterhaltung ihrer jeweiligen Standpunkte in rechtlicher und bewertungsmäßiger Sicht – zur einvernehmlichen Beendigung des Spruchverfahrens über die Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, 327f AktG zugunsten aller ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses mit Eintragung der Verschmelzung beim übernehmenden Rechtsträger, der ehemaligen Finedining Capital AG, am 23. März 2015 Inhaber von Stamm- oder Vorzugsaktien der WMF AG waren, auf Vorschlag und Anraten des Gerichts folgenden Vergleich: (…)

Die Antragsgegnerin erhöht die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ursprünglich auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie festgesetzte Barabfindung – im Wege eines echten Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB) – für alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, um EUR 13,63 je Stammaktie („Erhöhungsbetrag Stämme“) auf nunmehr EUR 72,00 je Stammaktie der WMF AG sowie um EUR 12,63 je Vorzugsaktie („Erhöhungsbetrag Vorzüge“; zusammen die „Erhöhungsbeträge“) auf nunmehr EUR 71,00 je Vorzugsaktie der WMF AG. Die Erhöhungsbeträge werden ab dem 25. März 2015 (erster Tag des Zinslaufs) gemäß §§ 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG, § 327b Abs. 2 1. Halbs. AktG gesetzlich verzinst, d.h. mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins gemäß § 247 BGB. Eine darüber hinausgehende Verzinsung ist ausgeschlossen. Nach dem Vergleich sind diejenigen ehemaligen Minderheitsaktionäre der WMF AG anspruchsberechtigt, die infolge des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses am 23. März 2015 aus der Gesellschaft ausgeschieden sind. (…)


Zielgesellschaft:
WMF AG (ISIN: DE0007803009 / WKN: 780300 (Stammaktien) / (ISIN: DE0007803033 / WKN: 780303 (Vorzugsaktien)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • Diebold Nixdorf AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • Scout24 AG: Übernahmeangebot abgelehnt
  • Sanacorp Pharmaholding AG: Hauptversammlung zum Squeeze-out
  • IFA Hotel & Touristik AG: Vom Pflichtangebot befreit
  • Pixelpark AG: Squeeze-out Beschluss eingetragen

Filed Under: Nachrichten zu Abfindungswerten Tagged With: WMF AG

Reader Interactions

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Primary Sidebar

Kategorien

  • Berichte aus Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten zu Abfindungswerten
  • Symposium / Expertenrunde

Archive

Letzte Beiträge

  • Kabel Deutschland Holding AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt 29. März 2023
  • Vantage Towers AG: Hauptversammlung zum Unternehmensvertrag 28. März 2023
  • Angekündigte und laufende Übernahmeangebote 28. März 2023
  • Anstehende Spruchverfahren: Vor Eintragung der Maßnahme 28. März 2023
  • Anstehende Spruchverfahren: Nach Eintragung der Maßnahme 28. März 2023

Secondary Sidebar

Neue Foren-Themen

Angemessenheit der Barabfindungvon Niels Walgenbachvor 3 Jahren, 4 Antworten
Befangenheit von Prüfern: Macht d …von Thomas Juelkevor 3 Jahren, 7 Antworten
Linde Nachbesserungsrechtevon Joergvor 8 Monaten, 7 Antworten

Letzte Foren Beiträge

Linde Nachbesserungsrechtevon Joergvor 8 Monaten
Kabel Deutschland: Sonderprüfungvon marko.grassmannvor 2 Jahren
Befangenheit von Prüfern: Macht d …von Thomas Juelkevor 3 Jahren
Angemessenheit der Barabfindungvon Niels Walgenbachvor 3 Jahren
Praxair: Zwangsverkäufevon Martin Goetzvor 3 Jahren

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2023 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Log in