Auf der Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 8. September 2023 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG auf die Vodafone Vierte Verwaltungs AG gefasst werden. Die Barabfindung wurde auf 93,00 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG vom 28.07.2023:
Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland Holding AG schlagen vor, gemäß dem konkretisierten Verlangen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG (Minderheitsaktionäre) mit Sitz in Unterföhring werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz i.V.m. mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG mit Sitz in Düsseldorf (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 93,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Kabel Deutschland Holding AG auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
Kabel Deutschland Holding AG (ISIN: DE000KD88880 / WKN: KD8888)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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