• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt

22. Mai 2024 by Spruchverfahren Redaktion Kommentar verfassen

Die VIB Vermögen AG plant im Rahmen einer Verschmelzung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG gegen Gewährung einer Barabfindung. Zu diesem Zweck wird die Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 22.05.2024:

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, („VIB“) hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, („BBI“) heute seine Absicht mitgeteilt, die BBI als übertragenden Rechtsträger auf die VIB als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu optimieren.

Der Vorstand der VIB hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BBI Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB hat der Vorstand der VIB heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der BBI innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen zu lassen.

Die VIB hat bestätigt, dass sie derzeit 94,88 % des Grundkapitals der BBI hält. Damit ist die VIB die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest. (…)


Zielgesellschaft:
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG (ISIN: DE0005280002 / WKN: 528000)


+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Spruchverfahren eröffnet
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Verschmelzung abgeschlossen
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Barabfindung im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-Out

Kategorie: Nachrichten Stichworte: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • Biotest AG: Angebotsunterlage veröffentlicht 7. Mai 2025
  • Zapf Creation AG: Spruchverfahren eröffnet 7. Mai 2025
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Spruchverfahren eröffnet 5. Mai 2025
  • advides AG: Delisting angekündigt 30. April 2025
  • InVision AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt 30. April 2025

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde
  • Uncategorized

Archive

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2025 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden