Die Sidetrade AG hat am 2.Juli 2025 mit der SHS Viveon AG einen Verschmelzungsvertrag geschlossen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung wird die Hauptversammlung der SHS Viveon AG Beschluss fassen über die Übertragung der Aktien auf die Sidetrade AG.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 02.07.2025:
Die Sidetrade AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 134695, hat am 2.Juli 2025 mit der SHS Viveon AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 118229, einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, durch den die SHS Viveon AG ihr Vermögen als Ganzes auf die Sidetrade AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§2 Nr.1, 60 ff. UmwG überträgt.
Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung hat die Sidetrade AG dem Vorstand der SHS Viveon AG bereits am 11. April 2025 gemäß §62 Abs.1 und Abs.5 Satz1 UmwG in Verbindung mit §§327a ff. AktG das Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der SHS Viveon AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Sidetrade AG gegen Gewährung einer noch festzulegenden Barabfindung der SHS Viveon AG beschließen zu lassen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Nach Abschluss der Prüfung der Angemessenheit der anzubietenden Barabfindung durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer wird diese bekannt gegeben.
Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn eine noch einzuberufende Hauptversammlung der SHS Viveon AG dem Übertragungsbeschluss zustimmt und sowohl dieser Übertragungsbeschluss als auch die Verschmelzung in das Handelsregister der SHS Viveon AG beim Amtsgericht München eingetragen worden sind.
Zielgesellschaft:
SHS Viveon AG (ISIN: DE000A0XFWK2 / WKN: A0XFWK)
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