Zur Festsetzung einer Barabfindung für die Minderheitsaktionäre der NIIIO Finance Group AG ist vor dem Landgericht Leipzig ein Spruchverfahren anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestimmt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 26.08.2025:
04 HK O 3110/24
In dem aus Anlass des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der NIIIO Finance Group AG hier anhängig gemachten Spruchverfahren hat das Gericht zum gemeinsamen Vertreter gem. § 6 Abs. 1 SpruchG bestimmt: (…)
Zielgesellschaft:
NIIIO Finance Group AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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