• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Zweit-Sidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Spruchverfahren-direkt

Das Debattenportal für Spruchverfahren

  • Registrieren
  • Login / Mein Konto
  • Newsletter

 

 

Follow @SV-direkt
  • Startseite
  • Investoren
    • Strukturmaßnahmen
    • Nachrichten
    • Spruchverfahren
    • FAQ Spruchverfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Forum
    • Colonia vs Axa
    • DMG Mori AG
    • Fonds vs. STADA
    • Grohe AG
    • innogy SE
    • Kabel Deutschland AG
    • Linde AG
    • Süd-Chemie AG
    • Vattenfall Europe vs. Vattenfall AB
    • WMF vs. KKR
  • Bewertungsblog
    • Befangenheit von Sachverständigen
    • Typisierungen bei Unternehmensbewertungen
    • Befragung und Befangenheit sachverständiger Prüfer
  • Berichte aus Spruchverfahren

artnet AG: Squeeze-out Verlangen übermittelt

19. August 2025 by SV Redaktion Kommentar verfassen

Die Leonardo Art Holdings GmbH heute das Verlangen an den Vorstand der artnet AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an die Leonardo Art Holdings GmbH gegen Gewährung einer Barabfindung in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der artnet AG gerichtet. Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest.

Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 19.08.2025:

Die Leonardo Art Holdings GmbH hat der artnet AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des laufenden freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Aktienkaufverträge Aktien an der Gesellschaft in Höhe von mindestens 97,33 % und somit mehr als 95 % am Grundkapital der Gesellschaft im Sinne von § 327a AktG gehören werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Leonardo Art Holdings GmbH heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Leonardo Art Holdings GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Aktienrechtlicher Squeeze-Out“).

Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird durch die Leonardo Art Holdings GmbH auf Grundlage der noch abzuschließenden Bewertungsarbeiten festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Leonardo Art Holdings GmbH („Konkretisierendes Übertragungsverlangen“) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht Berlin auszuwählenden und zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft.

Im Anschluss an den Zugang des Konkretisierenden Übertragungsverlangens bei der Gesellschaft kann die Hauptversammlung einberufen werden, die den Übertragungsbeschluss fassen soll. Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.

Der Aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH über. (…)


Zielgesellschaft:
artnet AG :(ISIN: DE000A1K0375 / WKN: A1K037)

+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++

Tweet

Verwandte Themen

  • artnet AG: Squeeze-out im Bundesanzeiger bekannt gemacht
  • artnet AG: Squeeze-out im Handelsregister eingetragen
  • artnet AG: Squeeze-out Verlangen konkretisiert
  • artnet AG: Übernahme- und Delisting-Angebot erfolgreich
  • artnet AG: Weitere Annahmefrist beginnt

Kategorie: Nachrichten Stichworte: artnet AG

Leser-Interaktionen

Schreiben Sie einen Kommentar Antwort abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

Letzte Beiträge

  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Squeeze-out eingeleitet 22. Juni 2026
  • Carl Zeiss Meditec AG: Anteile aufgestockt 22. Juni 2026
  • ecotel communication ag: Segmentwechsel angekündigt 22. Juni 2026
  • Kabel contra Glasfaser: Der Fall Kabel Deutschland 22. Juni 2026
  • COMMERZBANK AG: Weitere Annahmefrist angekündigt 22. Juni 2026

Newsletter

Zweit-Sidebar

Kategorien

  • Gerichtsentscheidungen
  • Nachrichten
  • Spruchverfahren
  • Symposium / Expertenrunde

Archiv

Footer

  • Kontakt / Impressum
  • AGB / Datenschutz

Copyright © 2026 · Magazine Pro on Genesis Framework · WordPress · Anmelden