Die Hauptversammlung der OTRS AG soll am 12. November 2025 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OTRS AG auf die Optimus BidCo AG Beschluss fassen. Die Barabfindung wurde auf 17,00 Euro je eine auf den Inhaber lautenden Stückaktie der OTRS AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.10.2025:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher auf Verlangen der Optimus BidCo AG vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der OTRS AG mit Sitz in Oberursel werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Optimus BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 127071 (Hauptaktionärin), zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 17,00 je eine auf den Inhaber lautenden Stückaktie der OTRS AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“
Zielgesellschaft:
OTRS AG (ISIN: DE000A0S9R37 / WKN: A0S9R3)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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