Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung zugunsten der Aktionäre der New Work SE anhängig. Das Landgericht Hamburg hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 19.12.2025:
417 HKO 91/25
Beim Landgericht Hamburg ist ein Spruchverfahren ausgeschiedener Mehrheitsaktionäre der New Work SE zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i. V. m. §§ 327 a ff., 327 f Satz 2 AktG anhängig. Antragsgegnerin ist die Burda Digital SE. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde gemäß § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
New Work SE (ISIN: DE000NWRK013 / WKN: NWRK01)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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